Transparente Preise:
Unsere Angebote für Verbraucher / Privatleute zu Festpreisen
I. Vorprozessual
II. Prozessuale Geltendmachung / Gerichtsverfahren
III. Weitere wichtige Hinweise
Zur Einleitung eines Mandats füllen Sie das Kontaktformular aus oder übersenden Sie eine ausgefüllte Vollmacht an oder rufen Sie uns an (040/ 3990 5088 oder 0172 454 8884).
Ein Informationsgespräch ist kostenlos
(Was wird an Informationen und Unterlagen zur Bearbeitung der Sache gebraucht, welche Gebühren kommen auf mich zu oder welches Honorar kann ich vereinbaren)
I. Vorprozessual
Grundsätzlich richten sich die Gebühren nach Art und Umfang der Tätigkeit und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach Gebührenvereinbarung. Um Ihnen jedoch zunächst einen Überblick zu bieten bzw. erste Sachaufklärung oder Verfahrensschritte zu überschaubaren Kosten zu bieten, werden nachstehend eine pauschal abzurechnende Grundtätigkeiten aufgezeigt:
- Abmahnung im Arbeitsrecht, mündliche Kurzbeurteilung (vgl hierzu: Erstberatung, abhängig vom Prüfungsaufwand) € 48,00 inkl. USt..
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Adhäsionsverfahren: Gerichtliche Geltendmachung
von Schmerzensgeld, Schadenersatz, Schadensersatz
mit Prozesskostenhilfe € 0,00 / ohne Prozesskostenhilfe nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (vgl. hierzu: Prozesskostenhilfe). - Entscheidungshilfe bei Änderungskündigung: Soll die Vertragsänderung akzeptiert, ignoriert oder eine Kündigung in Kauf genommen werde? € 89,00 inkl. USt., je nach Aufwand auch Erstberatung.
- Akteneinsicht allgemein: (Fertigung einer Kopie der Akte in Papier oder als PDF-Datei bis 50 Seiten inklusive, ab der 51-sten Seite € 0,15 pro Seite) zzgl. € 12,00 (Gebühr der Staatsanwaltschaft) = insgesamt € 60,00 inkl. USt. Hauptverfahren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
- Akteneinsicht im Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeitsverfahren € 48,00 inkl. USt zzgl. € 12,00 Akteneinsichtsgebühr (Akte in Kopie oder als PDF-Datei bis 50 Seiten inklusive, ab der 51-sten Seite € 0,15 pro Seite) = € 60,00 inkl. USt..
- Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren und Strafverfahren bei allen Delikten: € 48,00 inkl. USt. zzgl. € 12,00 Akteneinsichtsgebühr der Staatsanwaltschaft, Vertretungsanzeige, Entschuldigung des Nichterscheinens auf polizeiliche Vorladung, Akteneinsicht (Akte in Kopie oder als PDF-Datei bis 50 Seiten inklusive, ab der 51-sten Seite € 0,15 pro Seite) zzgl. € 12,00 (Gebühr der Staatsanwaltschaft) = € 60,00 inkl. USt., bei Pflichtverteidigung € 0,00.
-
Beratung (kurzer Aufriss von rechtlichen Möglichkeiten) für € 48,00 inkl. USt..
(vgl hierzu: Erstberatung, abhängig vom Prüfungsaufwand) - Ehegattenunterhalt: siehe "Unterhalt"
- Ehescheidung und Folgesachen: Beratung hinsichtlich Scheidung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn, Hausrat, Umgangsrecht, Sorgerecht € 226,10 inkl. USt. (vgl. Erstberatung)
- Führerschein: siehe "Fahrerflucht"
- Kinderpornographie: Wird von dieser Kanzlei nicht vertreten, jedoch führen wir Akteneinsicht durch und stellen auf Wunsch die Kommunikation zu einem erfahrenen Anwalt her.
- Kindesunterhalt: siehe "Unterhalt".
-
Kündigungsschutzklage: nach Aufwand, Durchführung des Hauptverfahrens nach RVG.
- Nebenklage: Antrag auf Zulassung der Nebenklage, Akteneinsicht (Akte in Kopie oder als PDF-Datei bis 50 Seiten inklusive, ab der 51-sten Seite € 0,15 pro Seite) € 48,00 zzgl. € 12,00 (Gebühr der Staatsanwaltschaft) = € 60,00 inkl. USt., Durchführung des Hauptverfahrens nach RVG.
- Opferschutz, Opferecht, Opfervertretung: vollständige Vertretung in allen Instanzen bei Beiordnung € 0,00, ohne Beiordnung: Vertretungsanzeige, Akteneinsicht: € 48,00 inkl. USt. zzgl. € 12,00 (Gebühr der Staatsanwaltschaft) = € 60,00 inkl. USt., Durchführung des Hauptverfahrens nach RVG.
- Pflichtverteidiger: € 0,00 Vertretung in allen Instanzen: Strafverteidigung.
- Schadenersatz / Schmerzensgeld im Strafverfahren (siehe oben Adhäsionsverfahren) im Zivilverfahren mit Prozesskostenhilfe € 0,00 inkl. USt., ohne Prozesskostenhilfe nach RVG.
- Scheidung und Folgesachen: Beratung hinsichtlich Scheidung, Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn, Hausrat, Umgangsrecht, Sorgerecht € 226,10 inkl. USt. (vgl. Erstberatung). Hauptverfahren nach RVG bzw. in Sonderfällen aufgrund Gebührenvereinbarung.
- Trennungsunterhalt: siehe "Unterhalt"
-
Unterhalt: nach Sachlage, Gebührenvereinbarung oder RVG
- Zeugenbeistand: Vertretung in der Hauptverhandlung € 199,00 inkl. USt..
- Vergewaltigung / Sexuelle Nötigung: Wird von dieser Kanzlei nur für Opfer vertreten, jedoch führen wir für Täter Akteneinsicht durch und stellen auf Wunsch die Kommunikation zu einem erfahrenen Anwalt her.
- im Übrigen richten sich die Gebühren nach Art und Umfang der Tätigkeit und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach Gebührenvereinbarung.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich unverbindlich an unter Telefon 040/ 3990 5088, im Notfall 0172/ 454 8884 oder benutzen Sie das Kontaktformular! (auf das Wort klicken) Fragen Sie nach, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Ein Informationsgespräch
ist kostenlos.
Wenn Sie mich beauftragen möchten, bitte ich Sie um Übersendung Ihrer Telefonnummer und Adresse und E-Mail-Adresse (auf das Wort klicken) über das
oder per Fax: 040/ 3990 5033, oder übersenden Sie diese Informationen per die Post (Rechtsanwalt Krahnstöver, Große Brunnenstraße 120a, 22763 Hamburg) oder als Email (mail@elbeanwalt.de). Bitte vergessen Sie nicht, ihre Adresse / Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen anzugeben.
Ich melde mich im Anschluss zeitnah mit weiteren Informationen zur Terminvereinbarung.
II. Prozessuale Geltendmachung
In Deutschland gilt das Kostenerstattungsprinzip. Dies bedeutet, dass derjenige, der den Rechtsstreit verliert, dem Gegner seine Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Gerichtskosten und ggf. Sachverständigenkosten erstatten muss. Vor der Einleitung eines Rechtsstreits sollte daher immer das maximale
Kostenrisiko geprüft werden. Bevor Sie einen Rechtstreit führen, sollten Sie sich daher unbedingt von mir über die rechtlichen Erfolgsaussichten hinaus auch über die anfallenden
Kosten (Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Auslagen), Planung und Kosteneinsparungsmöglichkeiten informieren lassen, damit Sie in Abwägung von Erfolgschancen und des Prozesskostenrisikos
entscheiden können, ob sich der Aufwand lohnt. Am besten geschieht dies im Rahmen einer Erstberatung, da Sie so auch einen fundierten Überblick
über Chancen und Risiken eines ggf. anschließenden gerichtlichen Verfahrens erhalten.
Damit die Kosten für Sie nachvollziehbar und transparent bleiben haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Pauschalvergütung (Erstberatung vor einem gerichtlichen Verfahren)
- Gesetzliche Vergütung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
- Abrechnung nach Stunden (Gebührenvereinbarung)
- Prozesskostenhilfe
- In Strafsachen: Pflichtverteidigung
- Rechtsschutzversicherung
Informieren Sie sich unverbindlich im Rahmen eines (Erst-) Beratungsgesprächs: Sie erhalten fundierten juristischen Rat zum Festpreis.
Ich stehe Ihnen zur Verfügung:
- Ein Informationsgespräch (kurzer Aufriss der rechtlichen Möglichkeiten) ist kostenlos,
- Eine umfassende Beratung hinsichtlich Ehescheidung und Folgesachen wird für € 190,00 zuzüglich 19 % Umsatzsteuer € 36,10 = € 226,10 inkl. USt. (vgl. Erstberatung)
- Eine kurze strafrechtliche Erstberatung bieten ich Ihnen schon für € 48,00 inkl. USt 19 % (vgl. hierzu Erstberatung).
- Im Übrigen richten sich die Gebühren nach Art und Umfang der Tätigkeit.
III. Weiteres Wichtige
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben klären wir im Vorfeld für Sie ab, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.
Wenn Sie sich die gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruches nicht leisten können, beraten wir Sie zur Prozesskostenhilfe.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns unverbindlich unter Telefon 040/ 3990 5088, im Notfall 0172/ 454 8884 oder benutzen Sie das Kontaktformular! (auf das Wort klicken) Fragen Sie nach, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Ein Informationsgespräch
ist kostenlos.
Wenn Sie mich beauftragen möchten, bitte ich Sie um Übersendung Ihrer Telefonnummer und Adresse und E-Mail-Adresse (auf das Wort klicken) über das
oder per Fax: 040/ 3990 5033, oder übersenden Sie diese Informationen per die Post (Rechtsanwalt Krahnstöver, Große Brunnenstraße 120a, 22763 Hamburg) oder als Email (mail@elbeanwalt.de). Bitte vergessen Sie nicht, ihre Adresse / Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen anzugeben.
Ich melde mich im Anschluss zeitnah mit weiteren Informationen zur Terminvereinbarung.
Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten bemisst sich nach dem RVG. Die Gebühren werden, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der
Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Bei gerichtlichen Verfahren wird dieser auf Antrag durch das Gericht festgesetzt.
Im Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Sozialrecht etc. gelten Rahmengebühren, die unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem
des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen bestimmt
werden. Es kann aber auch eine Honorarvereinbarung geschlossen werden.
Die Gerichtskosten sind im Gerichtskostengesetz nach dem Gegenstandswert festgelegt.
Ich kläre Sie gerne unverbindlich über die anfallenden Gebühren und Gerichtskosten auf.
Im übrigen verweise ich auf das Impressum und den Haftungshinweis/ Datenschutz / Nutzungsbedingungen / Mandatsbedingungen (bitte anklicken).
Ihre Kanzlei in Ottensen - Kanzlei Rechtsanwalt Krahnstöver