Mediation - kein "Rechtsgebiet", aber mehr als nur eine gute Idee

Die Kanzlei bietet als als Alternative zum klassischen Rechtsstreit die „Mediation“ an, ein junges und sehr erfolgreiches Verfahren zur Konfliktbewältigung. Entsprechend wird mittlerweile häufig auch von Gerichten in bestimmten Konfliktfällen das Hauptsacheverfahren ausgesetzt und zunächst die Durchführung einer Mediation empfohlen. Auch Handelskammern empfehlen Mediation als mögliches Lösungsmodell bei Konflikten, häufig ist eine Mediation auch in arbeitrechtlichen Konflikten das Mittel der Wahl.

 

Was ist eine Mediation?

 

Der Begriff Mediation entstammt dem Lateinischen und ist gleichbedeutend mit dem Begriff Vermittlung. Die Mediation im heutigen Sprachgebrauch stellt ein strukturiertes Verfahren dar, in das sich zwei oder mehrere Konfliktparteien freiwillig hineinbegeben, um einen bestehenden Konflikt außergerichtlich und konstruktiv miteinander anzugehen und nach Möglichkeit beizulegen.

 

Was tut der Mediator eigentlich genau?

 

Eine wesentliche Rolle spielt dabei die dritte Person, der/die Mediator(in). Diese sozusagen allparteiliche Person übernimmt bei einer Mediation die schwierige Aufgabe, die oftmals am Ende Ihrer Möglichkeiten angekommenen Parteien bei dem – oftmals letzten – Versuch zu unterstützen, miteinander zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die den Bedürfnissen und Interessen beider Parteien möglichst weitgehend entspricht.

 

Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich. Der Mediator hilft dabei, die eigentlichen Streitpunkte herauszufinden, Übereinstimmungen zu benennen, Unklarheiten durch eigene Fragen für beide Parteien aufzuklären und ggf. von den Parteien selbst gefundene Lösungsansätze in ein Gleichgewicht zu bringen. Nebenbei achtet der Mediator dabei auch darauf, dass beide Parteien gleichermaßen gehört werden – und sich auch gegenseitig in ihren jeweiligen Beweggründen verstehen lernen.
 

Der/Die Medaitor(in) ist hierfür besonders ausgebildet. Alleine Einfühlungsvermögen in die Konflikte anderer und entsprechendes Interesse reichen nicht dafür aus, in Konflikten Dritter wirklich hilfreich zu sein. Ein Mediator hat dafür eine spezielle Schulung durchlaufen, in der er nicht nur verschiedene Techniken über die Auflösung von Konfliktsituationen erlernt hat, sondern auch erfahren hat, sich von seiner eigenen Auffassung um der Sache Willen deutlich zu distanzieren. Hierzu hat der Mediator in aller Regel Hunderte Stunden Ausbildung absolviert und hierbei durch entsprechende Supervisionen auch sich selbst deutlich besser kennengelernt. Denn es mag zwar mitunter Sympathien für die eine oder andere Partei geben oder der Mediator selbst in vergleichbarer Situation für sich selbst bessere Lösungen erkennen – den tatsächlich im Konflikt befindlichen Parteien würde jedoch weder das eine noch das andere helfen. Daher ist es für eine erfolgreiche Mediation sehr wichtig, dass der Mediator voll und ganz die Interessen beider Parteien im Blick hat - und nichts anderes.


Was ist das Positive an Mediation?

Mediation ist also ein Verfahren, in dem sich die Parteien selbst um eine Lösung bemühen wollen – und auch sollen. Die Gründe für den Wunsch, den Konflikt friedlich zu lösen können vielfältig sein, z.B. aufgrund gemeinsamer Kinder, auch im Scheidungsfalle weiteren gemeinsamen Eigentums oder einfach deswegen, weil man auch gute Jahre miteinander verbracht hat und sich nicht in Unfrieden trennen möchte. Der Mediator wird die Probleme allerdings nicht für Sie lösen können – der Mediator kann aber entscheidend dafür sein, dass es zwischen Ihnen doch noch zu einer Einigung kommt, die Sie vor der Mediation ggf. nicht (mehr) für möglich gehalten hätten.
 

Was sind die Unterschiede zu anderen Möglichkeiten wie Psychotherapie, Gericht etc.?


Das gemeinsame Erreichen einer Lösung ist denn auch einer der entscheidende Unterschied zu anderen Formen der Konfliktbewältigung: Mediation ist ein Verfahren und der Mediator keine Institution wie z.B. ein Schiedsgericht, eine Güte- oder Schlichtungsstelle oder ein Gericht – welche(s) dann am Ende des Tages für Sie entscheidet – möglicherweise mit einem Verlierer.

Von einem Mediator werden daher keine Entscheidungen getroffen, keine Empfehlungen und keine Vorschläge für eine mögliche Konfliktregelung vorformuliert, das Ergebnis ist also immer ein Ergebnis der Konfliktparteien selbst, also von Ihnen. Mit der Schlichtung hat Mediation gemein, dass ohne Zustimmung der Parteien keine verbindliche Entscheidung gefällt wird. Insofern kann man Mediation als besonderes Schlichtungsverfahren bezeichnen. Allerdings zeichnet sich die Mediation gegenüber der Schlichtung dadurch aus, dass der Mediator die Entscheidung ganz den Konfliktbeteiligten überlässt, also auch keine eigenständigen Kompromissvorschläge macht, höchstens Möglichkeiten beispielhaft in den Raum stellt. Ebenso ist das Verfahren mit der Tätigkeit einer Einigungsstelle nicht vergleichbar.

Mediation ist auch keine Form einer Psychotherapie oder Paartherapie und unterstützt immer beide Konfliktparteien. Entsprechend sollen sich auch stets (Ausnahmen bestätigen die Regel) beide Parteien im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit an den Kosten des Mediators beteiligen, weil andernfalls der Eindruck entstehen könnte, dass der, der zahlt, auch mehr Rechte hätte – was tatsächlich nicht so ist und einer echten Einigung auch nicht hilfreich wäre.


Bestehen Unterschiede zwischen einem so genannten "Anwalts-Mediator" und einem Mediator, der beruflich einen psycho-sozialen Hintergrund hat?


Ein Mediator ist nicht darauf festgelegt, einen bestimmten Beruf erlernt zu haben. Jedoch ist es in der Regel so, dass ein abgeschlossenes Hochschulstudium und hinreichend Erfahrungen im Umgang mit Menschen aus hiesiger Sicht deutlich helfen, die Situation und die sich daraus ergebenden Konfliktpotenziale der einzelnen Konfliktparteien besser einschätzen und entsprechend darauf eingehen zu können. Jede Ausbildung hat dabei ihre Vor- und Nachteile. Einer als Psychologin ausgebildeten Mediatorin z.B. wird es gegenüber einem Anwaltsmediator sicherlich leichter fallen, sich bestimmte Verhaltensweisen der Medianten zu erklären und darauf gegebenenfalls vor dem Hintergrund ihres Fachwissens noch besser einzugehen. Ein Anwaltsmediator hingegen wird aufgrund seiner täglichen Praxis die zumeist auch wirtschaftlich veranlassten Beweggründe in ihren Ursachen und Auswirkungen ggf. schneller einzuschätzen können und hat gute Voraussetzungen dafür, das darin liegende entsprechende Konfliktpotenzial mit den Parteien auch zielorientierter anzusprechen.


Wie läuft Mediation ab?


Der Mediationsprozess vollzieht sich in der Regel in verschiedenen Stufen, deren Übergänge jedoch oftmals fließend sind:

In der ersten Stufe werden im Rahmen des gegenseitigen Kennenlernens und einiger Informationen zur Mediation zunächst gemeinsam die tatsächlichen Probleme und jeweiligen Motivationen in Grundzügen angesprochen – jedoch kommt es zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu einer genauen Erörterung oder gar Lösungsversuchen. Vielmehr ist es sinnvoll, zunächst eine Grundlage für die Mediation zu schaffen, mit der alle einverstanden sind und im Nachgang eine Vereinbarung über alle den Parteien und dem Mediator wichtigen Punkte zu verfassen.

In einer zweiten Stufe geht es in erster Linie um alle für den Mediationsprozess relevanten Informationen, gegebenenfalls deren Bedeutung und Klärung von Übereinstimmungen und Differenzen.

In einem dritten Schritt werden die eigentlichen Konflikte bearbeitet.

Sobald die Parteien soweit sind, folgt dann der Versuch einer Einigung und gegebenenfalls auf dieser Grundlage der Entwurf einer gemeinsam erarbeiteten Vereinbarung zwischen den Parteien.

In einer fünften Stufe wird die erfolgreiche Mediation abgeschlossen und über einen Rückblick hinaus auch die zukünftige Entwicklung angesprochen.



Was kostet eine Mediation?


Eine anwaltliche Mediation ist nicht kostenlos. Die Kosten werden auch in der Regel nicht von einem öffentlichen Träger übernommen und auch bislang nur in Ausnahmefällen von einer Rechtsschutzversicherung getragen. Eine Mediation ist jedoch nach aller Erfahrung im Erfolgsfall deutlich günstiger als eine rechtliche Auseinandersetzung durch die Instanzen. Zudem bietet sie die Chance, sich zu einigen – was zugleich heißt, dass letztlich keiner verliert.

 

Regelmäßig wird eine Mediation binnen zehn Sitzungen abgeschlossen werden, oftmals auch ein bis 2 h darunter. Die Kosten einer Mediation in einer Familiensache belaufen sich in dieser Kanzlei auf 150 € / netto pro Sitzung sowie einer Pauschale für Vor- und Nachbereitung, Erarbeiten einer individuellen Mediationsvereinbarung sowie Zusammenfassung in einer Abschlussvereinbarung in Höhe einmalig von 350 € / netto. Die Gesamtkosten einer familienrechtlichen Mediation liegen daher in der Regel bei maximal 1850 € zzgl. USt., im Falle eines schnellen Ergebnisses oftmals aber auch darunter.

 

Da sich die Kosten auf zwei Parteien verteilen und die Erfolgsquote hinsichtlich einverständlicher Einigungen gegenüber der Inanspruchnahme von Gerichten, Paar-Beratungen, Psychotherapien, Schiedsstellen usw. als deutlich besser darstellt, ist dies kein zu hoher Preis - gegenüber den Kosten einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung und einem dauerhaften Zerwürfnis beider Parteien über einigungsfähige Streitpunkte. Und - das hat die Erfahrung gezeigt - bei beiderseits gutem Willen kann fast über alles eine Einigung erzielt werden.

 

 

Sollten Sie sich mit dem Gedanken an eine Mediation tragen, sprechen Sie mich an. Wie auch bei  anwaltlicher Tätigkeit ist eine Vorab-Information selbstverständlich kostenlos.