Familienrecht


Das Familienrecht stellt einen langjährigen Schwerpunkt dieser Kanzlei dar. Im Familienrecht geht es unter anderem häufig um folgende klassischen Einzelbereiche:

  • Eheschließungen / Eheverträge
  • Scheidungen / Trennungsvereinbarungen / Mediation
  • Unterhaltsfragen
  • Zugewinnausgleich / Versorgungsausgleich
  • Sorgerecht, Umgangsrecht, Adoption
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft
sowie:
  • Lebenspartnerschaften nach dem neuen LPartG
  • Rechte der nicht miteinander verheirateten Eltern und ihrer Kinder
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaften

 

In allen hierzu auftretenden rechtlichen wie persönlichen Fragen stehe ich Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt beratend und vertretend zur Verfügung.

 

In manchen Fällen ist die Durchführung einer Mediation jedoch sinnvoller und ggf. auch kostensparender. Auch in dieser Hinsicht stehe ich Ihnen als ausgebildeter Mediator gerne zur Seite.

 

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